Alle Behandlungen ...           

          
... sind grundsätzlich auch ohne ärztliche Verordnung oder als Hausbesuch möglich.


Sofern Ihr Arzt / Ihre Ärztin eine Massage zwar für sinnvoll, nicht jedoch für medizinisch erforderlich hält,

wird Ihnen als Kassenpatient diese aus Kostengründen in aller Regel nicht mehr verordnet.

Erhalten Sie dafür eine “Wunschverordnung” auf Privatrezept, ist diese von einer Erstattung

durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung jedoch ausgeschlossen.


Sie sind Selbstzahler oder bei einer Privat- oder Beihilfekasse versichert?
Möchten zu Hause von einem erfahrenen Fachmann behandelt werden?
Ich komme gerne auch zu Ihnen.

Seriös, solide und souverän! 

 

Tanken Sie wieder neue Energie!

Vielleicht lassen Sie Ihre Füße mit einer medizinischen Fußpflege verwöhnen. 

 Oder erfreuen Sie einen lieben Menschen mit einem Geschenk-Gutschein.